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Gouache, Nachlass-Stempel, 74,6 x 53,4 cm

Artikelnummer: Sh683fU


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restaurierungsbedürftig, hinterlegte Einrisse, Farbabplatzungen, gestaucht, angeschmutzt

Artikelnummer Sh683fU

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Motiv:
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Stilrichtung / Malschule:
(1869 Wachbach-1926 Dresden) Lehre als Dekorationsmaler an der Kunstgewerbeschule Stuttgart, 1892-1895 Studium an der Unterrichtsanstalt des Königlichen Kunstgewerbemuseums Berlin, Arbeit an einem Fries des Berliner Reichstagsgebäudes (Paul Wallot), 1896 Wechsel an die Berliner Hochschule für Bildende Künste und Abschluss des Studiums im darauffolgenden Jahr, ab 1897 Beginn seiner Tätigkeit an der Königlichen Akademie für Bildende Künste Dresden, zu seinen Schülern zählten u.a. Peter August Böckstiegel, Otto Lange, Max Pechstein, Paul Rößler, später Otto Dix, Edmund Kesting und Wilhelm Rudolph; 1899-1912 regelmäßige Beteiligung an den Internationalen und Großen Deutschen Kunstausstellungen Dresden, 1899 1. Preis Wettbewerb: Ausgestaltung Kuppelraum des Ausstellungspalastes Dresden/Stübelallee, 1900 Fries für das Deutsche Haus, Weltausstellung/Paris, 1903 Ausstattung der Lukaskirche/Dresden (Georg Weidenbach), 1904 Ausmalung des Sitzungssaals des ehemaligen Sächsischen Gesamtministeriums/Dresden, zeitgleich beginnen die Arbeiten an der Innenraumgestaltung der Christuskirche/Dresden-Strehlen (Architekturbüro Schilling und Gräbner), 1905 passives Mitglied der Künstlergemeinschaft Brücke, 1909 Ausstattung der Dresdner Versöhnungskirche - Wand- und Deckenmalerei, Glasfenstergestaltung, 1910 Gründungsmitglied der Künstlervereinigung Dresden (Sezession), 1910-1914 Wandmalereien im Neuen Rathaus/Dresden, 1912/13 Innenausstattung Italienisches Dörfchen/Dresden, ab 1914 entstehen vorwiegend Porträt- und Aktdarstellungen, 1915-1919 Studienprofessor (Rektor) an der Dresdner Königlichen Akademie der Bildenden Künste
* Die Verkaufspreise sind Endpreise, in denen die Mehrwertsteuer, der staatlich geforderte Beitrag zur Künstlersozialkasse sowie die Abgabe zum Urheberrecht bereits enthalten sind. Die Mehrwertsteuer ist aufgrund der Differenzbesteuerung lt. § 25a UstG nicht ausweisbar.